Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet. Zur erfolgreichen Rechtsvertretung bedarf es daher ebenso dynamischer Spezialisten!

Das Arbeitsrecht …

… ist unübersichtlich

Es gibt kein Arbeitsgesetzbuch, vielmehr finden sich die anwendbaren Regelungen in diversen Gesetzen, Tarifverträgen, Gerichtsurteilen, Betriebsvereinbarungen und selbstverständlich den individualrechtlich geschlossenen Arbeitsverträgen. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rechtslage nicht durch einen Blick in ein einziges Gesetz feststellen können, sondern dass eine Vielzahl von Rechtsquellen zu berücksichtigen sind.

… ist ständig im Wandel

Allein das Bundesarbeitsgericht, als höchstes deutsches Arbeitsgericht, veröffentlicht nahezu täglich neue Entscheidungen, welche neben der Regelung des entschiedenen Einzelfalls auch Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Fälle haben können. Mehrere arbeitsrechtlich relevante Gesetze werden jedes Jahr geändert, Tarifvertragsparteien schließen in einer Vielzahl von Fällen im Jahr neue Tarifverträge. Hinzu kommen die unüberschaubare Anzahl von jährlich neu abgeschlossenen oder geänderten Betriebsvereinbarungen und selbstverständlich die hunderttausenden Arbeitsverträge.

… verlangt oft schnelle, fundierte Entscheidungen.

Im Falle einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung, einer Abmahnung, eines Aufhebungs- oder eines Outplacementangebot ist schnelles Handeln geboten. Für eine Kündigungsschutzklage gilt beispielsweise eine Klagefrist von nur drei Wochen. Auch im Falle der Möglichkeit, ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, obwohl im aktuellen Arbeitsvertrag lange Kündigungsfristen oder ein Wettbewerbsverbot enthalten sind, ist schnelles Handeln geboten.

Wenn die wirtschaftliche Situation die Leitung eines mittelständigen Unternehmens zu Kostenreduzierung, Umstrukturierungsmaßnahmen oder Personalabbau zwingt, kann nicht gezögert werden. Für den Fall einer fristlosen, außerordentlichen oder betriebsbedingten Kündigung müssen Unternehmen nicht nur die betriebsverfassungsrechtlichen Schritte genau kennen und einhalten, sie müssen dies auch innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen tun. Für den Fall der Expansion müssen oft Arbeitnehmer schnell eingestellt werden, daher kommt es auf eine zielgerichtete und effiziente Kommunikation mit dem Betriebsrat und auf zeitnah erstellte und passgenaue Arbeitsverträge an.

Beratung durch Spezialisten

Beratung durch Spezialisten

Aus diesen Gründen ist es wichtig, sich im Arbeitsrecht von spezialisierten Rechtsanwälten beraten zu lassen. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht haben ihre Expertise nicht nur durch jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erworben. Aufgrund ihrer besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse und Erfahrungen wurde Ihnen auch die Befugnis verliehen, den Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht zu führen.

Wir beraten und vertreten Sie gerne auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierzu zählen Arbeitsvertragsgestaltung, Kündigungsschutzrecht, Kündigungsschutzklage, Durchsetzung von Ansprüchen auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Prüfung von Arbeitszeugnissen und Durchsetzung von Zeugnisansprüchen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen im Arbeitsrecht.

Auf Arbeitgeberseite zählen die Verhandlungen mit Gewerkschaften, Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen in Bezug auf Sozialpläne, Umstrukturierungen und Reorganisationen, die Begleitung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, die Verhandlungen über die Zahlung von Abfindung und - bei einer Kündigung - das Verfahren des Kündigungsschutzes zu unseren Tätigkeitsfelder im Arbeitsrecht.

Selbstverständlich vertreten wir Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten.

Typische Sachverhalte

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Abmahnung
Arbeitsvertrag
Kündigung
Zeugnis
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